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Bauen - Abgeschlossenheitsbescheinigung (nach Wohnungseigentumsgesetz)

    Vordrucke/Formulare

    formlose Antragstellung

    Einzureichende Unterlagen

    - Grundstücksangaben (Grundbuchblattnummer, Flur, Furstück)
    - Flurkarte
    - Lageplan
    - Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und 4 Ansichten
     Die Wohnungseinheiten sind fortlaufend zu nummerieren. Alle zu einer Wohnungseinheit gehörenden Räume erhalten die gleiche Nummer.

    Alle Unterlagen sind 3-fach einzureichen.

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Rechtsvorschriften

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