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Bauen - Abgeschlossenheitsbescheinigung (nach Wohnungseigentumsgesetz)

Vordrucke/Formulare

formlose Antragstellung

Einzureichende Unterlagen

- Grundstücksangaben (Grundbuchblattnummer, Flur, Furstück)
- Flurkarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und 4 Ansichten
 Die Wohnungseinheiten sind fortlaufend zu nummerieren. Alle zu einer Wohnungseinheit gehörenden Räume erhalten die gleiche Nummer.

Alle Unterlagen sind 3-fach einzureichen.

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Rechtsvorschriften

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