formlose Antragstellung
- Grundstücksangaben (Grundbuchblattnummer, Flur, Furstück)
- Flurkarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und 4 Ansichten
Die Wohnungseinheiten sind fortlaufend zu nummerieren. Alle zu einer Wohnungseinheit gehörenden Räume erhalten die gleiche Nummer.
Alle Unterlagen sind 3-fach einzureichen.
Gebühren nach Baugebührenordnung des Landes Brandenburg (BbgBauGebO)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
weitere das Baurecht tangierende Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften
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