Die Anzeige von Gefahren durch bauliche Anlagen ist formlos vorzunehmen, bei akuter Gefahr auch telefonisch unter 03876 713-244.
keine
Ausnahme:
Auf Veranlassung Dritter und in deren Interesse durchgeführte Überprüfungen von baulichen Anlagen, Nutzungen oder Bauarbeiten, sofern ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt wird.
- § 3 der Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- weitere das Baurecht tangierende Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften
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