Die vorgeschriebenen Vordrucke nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) sind über den Link zum Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) downloadbar bzw. auf dieser Seite online ausfüllbar.
Sind die Bauvorlagen nicht vollständig eingereicht, wird die Bearbeitung Ihres Antrages bis zum Eingang vollständiger Bauvorlagen (siehe Eingangsbestätigung mit fehlenden Unterlagen) ausgesetzt. Die fehlenden Bauvorlagen sind kurzfristig nachzureichen, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten. Werden die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, gilt der Antrag gemäß § 69 Abs. 2 BbgB0 als zurückgenommen.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.
Die Antragsunterlagen sind in mindestens 3-facher Ausfertigung zu erstellen und beim Landkreis Prignitz einzureichen.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt sechs Jahre. Sie erlischt nicht, wenn das Vorhaben innerhalb der Frist gemäß § 73 Abs.1 BbgBO begonnen worden und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist fertig gestellt ist.
Der Bauherr hat den Zeitpunkt des Baubeginns des Vorhabens spätestens eine Woche vor Baubeginn schriftliche mitzuteilen. Die beabsichtigte Nutzungsaufnahme des Vorhabens ist durch vom Bauherrn der Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen vorher gemäß § 83 Abs. 2 Satz 2 BbgBO mit den erforderlichen Bescheinigungen nach § 83 Abs. 2 Satz 2 BbgBO schriftlich mitzuteilen.
Gebühren entsprechend der aktuellen Baugebührenordnung des Landes Brandenburg (BbgBaugebO) und Gebühren für konzentrierte Genehmigungen
Baugesetzbuch (BauGB)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV)
Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
weitere das Baurecht tangierende Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften (externer Link zum Ministerium)
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