Die vorgeschriebenen Vordrucke nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) sind über den Link zum Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) downloadbar bzw. auf dieser Seite online ausfüllbar.
Vor Einreichung des Bauantrags kann die Baubehörde einzelne der selbstständigen Beurteilung zugängliche Fragen, zum Beispiel zur panungsrechtlichen oder baurechtlichen Zulässigkeit zu einem Bauvorhaben durch schriftlichen Vorbescheid beantworten.
Die Antragsunterlagen sind in mindestens 3-facher Ausfertigung zu erstellen, von den Bauherren zu unterschreiben und beim Landkreis Prignitz einzureichen.
Die Geltungsdauer des Vorbescheids beträgt sechs Jahre. Soweit sich Fragen auf behördliche Entscheidungen (z. B. naturschutzrechliche Genehmigungen) beziehen, beträgt die Geltungsdauer des Vorbescheids abweichend von § 73 BbgBO drei Jahre (§ 73 i. V. m. § 75 Abs. 3 BbgBO).
Gebühren entsprechend aktueller Baugebührenordnung des Landes Brandenburg (BbgBauGebO)
Baugesetzbuch (BauGB)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
weitere das Baurecht tangierende Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften (Link zum Ministerium)
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