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Bauen - Bauvorbescheid

Antragstellung und Verfahrensablauf

Die vorgeschriebenen Vordrucke nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) sind über den Link zum Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)  downloadbar bzw. auf dieser Seite online ausfüllbar.

Vor Einreichung des Bauantrags kann die Baubehörde einzelne der selbstständigen Beurteilung zugängliche Fragen, zum Beispiel zur panungsrechtlichen oder baurechtlichen Zulässigkeit zu einem Bauvorhaben durch schriftlichen Vorbescheid beantworten.

Die Antragsunterlagen sind in mindestens 3-facher  Ausfertigung zu erstellen, von den Bauherren zu unterschreiben und beim Landkreis Prignitz einzureichen.

Die Geltungsdauer des Vorbescheids beträgt sechs Jahre. Soweit sich Fragen auf behördliche Entscheidungen (z. B. naturschutzrechliche Genehmigungen) beziehen, beträgt die Geltungsdauer des Vorbescheids abweichend von § 73 BbgBO drei Jahre (§ 73 i. V. m. § 75 Abs. 3 BbgBO).

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Rechtsvorschriften

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