Die vorgeschriebenen Vordrucke nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) sind über den Link zum Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) downloadbar.
Die für die Beurteilung der beantragten Ausnahme oder Befreiung erforderlichen Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung zu erstellen, zu unterschreiben und beim Landkreis Prignitz einzureichen.
Bei Vorhaben, die nach § 61 BbgBO keiner Baugenehmigung bedürfen, entscheidet die amtsfreie Gemeinde oder das Amt als Sonderordnungsbehörde über die Zulassung von Ausnahmen und Befreiungen in einem Erlaubnisverfahren.
Gebühren entsprechend aktueller Baugebührenordnung des Landes Brandenburg (BbgBauGebO)
Baugesetzbuch (BauGB)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
weitere das Baurecht tangierende Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften (Link zum Ministerium)
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