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Bauen - Befreiungen und Ausnahmen von Vorschriften des öffentlichen Baurechtes (§ 31 BauGB)

    Antragstellung und Verfahrensablauf

    Die vorgeschriebenen Vordrucke nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) sind über den Link zum Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) downloadbar.

    Die für die Beurteilung der beantragten Ausnahme oder Befreiung erforderlichen Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung zu erstellen, zu unterschreiben und beim Landkreis Prignitz einzureichen.
    Bei Vorhaben, die nach § 61 BbgBO keiner Baugenehmigung bedürfen, entscheidet die  amtsfreie Gemeinde oder das Amt als Sonderordnungsbehörde über die Zulassung von Ausnahmen und Befreiungen in einem Erlaubnisverfahren.

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Rechtsvorschriften

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