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Bauen - Ordnungsbehördliche Maßnahmen

Vordrucke/Formulare

Die ordnungsbehördliche Maßnahme erfolgt auf Feststellung der unteren Bauaufsichtsbehörde und/oder formlose schriftliche oder mündliche Anzeige bei Verstößen gegen Vorschriften, die das Baurecht tangieren

Mitzubingende Unterlagen

Nur bei Anforderung durch die Bauaufsichtsbehörde
- Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Die Höhe der Gebühren für den Erlass von Ordnungsverfügungen/Anordnungen im Einzelfall wird gemäß der Baugebührenordnung des Landes Brandenburg (BbgBauGebO) festgesetzt.

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angedroht und so oft wiederholt und hierbei erhöht und gewechselt werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist.

© Landkreis Prignitz 

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