Die Anzeige erfolgt schriftlich durch die untere Bauaufsichtsbehörde gemäß § 85 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) an die Service-Einheit Kasse/Bußgeldstelle zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz bei Verstößen gegen die Vorschriften, die das Baurecht tangieren.
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 € geahndet werden (gemäß § 85 Abs. 4 BbgBO).
Bußgelder können auch neben Zwangsmitteln oder neben einer Strafe angewendet werden.
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
weitere das Baurecht tangierende Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften (Link zum Ministerium)
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