Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Bauen - Ordnungswidrigkeit

Vordrucke/Formulare

Die Anzeige erfolgt schriftlich durch die untere Bauaufsichtsbehörde gemäß § 85 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) an die Service-Einheit Kasse/Bußgeldstelle zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz bei Verstößen gegen die Vorschriften, die das Baurecht tangieren.

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 € geahndet werden (gemäß § 85 Abs. 4 BbgBO).
Bußgelder können auch neben Zwangsmitteln oder neben einer Strafe angewendet werden.

Rechtsvorschriften

© Landkreis Prignitz 

Im Bürgerservice suchen