- statische Berechnung
- Nachweis der Einhaltung des Feuerwiderstandes (tragende und raumabschließende Bauteile)
- Nachweis der Einhaltung des Wärmeschutzes gemäß Energieeinsparverordnung (EEWärmeG)
- Nachweis der Einhaltung des Schallschutzes
- Brandschutznachweise für Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäude der Gebäudeklasse 5
Jede bauliche Anlage und andere Anlage und Einrichtung muss unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit und Setzungsempfindlichkeit des Baugrundes und der Grundwasserverhältnisse standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie die Tragfähigkeit des Baugrundes des Nachbargrundstücks dürfen nicht gefährdet werden.
Die Prüfung erfolgt durch:
- die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Prignitz
- das bautechnische Prüfamt Cottbus
- einen im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieur
Die Prüfung der Nachweise zum Wärmeschutz und des Schallschutzes sind nur durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen möglich.
Die bautechnischen Nachweise sind in 2-facher Ausfertigung gemeinsam mit Ihren Bauantragsunterlagen oder rechtzeitig vor Baubeginn zur Prüfung bei der Bauaufsicht oder durch einen im Land Brandenburg/Berlin anerkannten Prüfingenieur einzureichen. Die jeweiligen Bescheinigungen/Prüfberichte sind zur Baufreigabe vorzulegen.
Gebühren entsprechend der aktuellen Baugebührenordnung des Landes Brandenburg (BbgBauGebO)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)
Brandenburgische bautechnische Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV)
Bautechnik
weitere das Baurecht tangierende Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften (Link zum Ministerium)
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