Die vorgeschriebenen Vordrucke nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) sind über den Link zum Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) downloadbar bzw. auf dieser Seite online ausfüllbar.
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren ist nur für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1-3 und Nebenanlagen gemäß § 63 BbgBO in einem rechtswirksamen B-Plan nach § 30 Abs. 1 und 2 BauGB zulässig.
Die Antragsunterlagen sind entsprechend der Verordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren (BbgBauVorlV) in mindestens 3-facher Ausfertigung zu erstellen und unterschrieben beim Landkreis Prignitz einzureichen.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sechs Jahre. Die Baugenehmigung erlischt nicht, wenn das Vorhaben innerhalb der Frist nach Satz 1 begonnen worden und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist fertig gestellt ist.
Der Bauherr hat den Zeitpunkt des Baubeginns des Vorhabens spätestens eine Woche vor Baubeginn schriftlich mitzuteilen.
Die Aufnahme der Nutzung des Vorhabens ist durch den Bauherrn der Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen vorher mit den erforderlichen Bescheinigungen nach § 83 Abs. 2 BbgBO schriftlich mitzuteilen.
Gebühren entsprechend der aktuellen Baugebührenordnung des Landes Brandenburg (BbgBauGebO)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
weitere das Baurecht tangierende Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften (Link zum Ministerium)
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