Bezug des statistischen Erhebungsbogens:
Landkreis Prignitz
Untere Bauaufsichtsbehörde
Bergstraße 1
19348 Perleberg
oder
Amt für Statisitk Berlin-Brandenburg
Behlertstr. 3a
14467 Potsdam
Mit Einreichung des Bauantrages ist es erforderlich, einen statistischen Erhebungsbogen beizufügen.
Im Rahmen der Baugenehmigungs-, Baufertigstellungsstatistik werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben und zustimmungsbedürftige Bauvorhaben, in denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird, erfasst.
Die Angaben, die sich aus dem Erhebungsbogen ergeben, werden an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) weitergeleitet. Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung und werden nicht öffentlich ausgegeben. Das AfS erfasst die Daten für die Baufortschreibung des Landes Brandenburg.
Hochbaustatistikgesetz i. V. m. § 17 Bundesstatistikgesetz
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