- Aufstellung des Haushalts- und Finanzplanes für den Geschäftsbereich Bildung und Jugend
- Haushaltsdurchführung, -abrechnung und -überwachung
- Prüfung, Anordnung und Buchung der Zahlungsein- und -ausgänge
- Schulkostenrechnung
- Sollstellungen und Überwachung der aufgestellten Forderungen
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