- Durchführung der Jugendhilfeplanung
- Durchführung der Kitabedarfsplanung
- Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss nach § 71 SGB VIII
- Ermitteln der Bedarfe unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse im Interesse der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten
- Erstellen des Kita-Bedarfsplanes und dessen regelmäßige Fortschreibung
- Beteiligung an der Fortschreibung des Fachplanes Hilfen zur Erziehung
- Einvernehmens- und Benehmensherstellung mit antragstellenden Jugendhilfe- und Kita-Trägern
- verantwortlich für die Vorbereitung der Schöffenwahl
- Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Jugendhilfeausschusses
- Beteiligung an der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im JJJJ-Bereich
- Organisation der Tagungen und Kontrolle der Durchsetzung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses
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