Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Jugendhilfeplanung

    Aufgaben

    - Durchführung der Jugendhilfeplanung
    - Durchführung der Kitabedarfsplanung
    - Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss nach § 71 SGB VIII
    - Ermitteln der Bedarfe unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse im Interesse der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten
    - Erstellen des Kita-Bedarfsplanes und dessen regelmäßige Fortschreibung
    - Beteiligung an der Fortschreibung des Fachplanes Hilfen zur Erziehung
    - Einvernehmens- und Benehmensherstellung mit antragstellenden Jugendhilfe- und Kita-Trägern
    - verantwortlich für die Vorbereitung der Schöffenwahl
    - Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Jugendhilfeausschusses
    - Beteiligung an der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im JJJJ-Bereich
    - Organisation der Tagungen und Kontrolle der Durchsetzung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses

    © Landkreis Prignitz 

    Im Bürgerservice suchen