Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Einführung der Biotonne im Landkreis Prignitz beschlossen. Zum 1. April 2025 geht es los. Im September 2024 haben alle Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen ein Schreiben der Abfallwirtschaft erhalten, in dem das weitere Prozedere erläutert ist und das ein entsprechendes Rückmeldeformular zur Anmeldung von Biotonnen enthält. Wer zunächst noch keine Biotonne auf seinem Grundstück haben möchte, braucht nichts weiter zu tun. Für eine gute Planung und einen reibungslosen Einstieg in die Bioabfallentsorgung freuen wir uns jedoch auf eine möglichst frühzeitige Anmeldung Ihres Behälterwunsches.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Biotonne bei uns auch online bestellen. Dazu verwenden Sie bitte unser Onlineformular (Ausfüllassistent). Dabei benötigen Sie griffbereit für Ihr Grundstück das zugeordnete Kassenzeichen. Dieses finden Sie auf dem aktuellen Abfallgebührenbescheid.
Die Aufstellung und Nutzung der Biotonnen ist gebührenpflichtig. Daher können nur die Eigentümer von Grundstücken (gemäß § 4 Abs. 1 Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Prignitz) die Biotonne beantragen. Möchten Sie als Mieterin oder Mieter eine Biotonne nutzen, wenden Sie sich bitte an Ihre Vermietung.
Hier beantworten wir einige bereits häufig gestellte Fragen zum Thema
Einführung der Biotonne. Zum Thema Gebühren verweisen wir auf die seit
dem 1. Januar 2024 gültige Abfallgebührensatzung des Landkreises Prignitz. Die in Frage kommenden Gebühren finden Sie auch auf dem Onlineformular.
1. Muss ich die
Biotonne nehmen?
Die Einführung der Biotonne beruht auf freiwilliger
Basis. Niemand ist also verpflichtet, sie zu nehmen.
2. Muss ich dafür bezahlen, auch wenn ich die Biotonne
nicht benutze?
Wie auch die anderen Formen der Müllentsorgung im Landkreis, wird ein Teil
der Finanzierung auf alle
Gebührenpflichtigen umgelegt.
3. Kann ich
meinen Komposthaufen behalten?
Jeder, der einen Komposthaufen hat, darf diesen natürlich behalten und
weiterführen. Vorteil der Tonne ist allerdings, dass hier auch andere Abfälle
hineindürfen, die man nicht auf dem eigenen Kompost verwerten kann (z. B.
Küchenabfälle).
4. Wie wirkt
sich die Einführung der Biotonne auf die Restmüllentsorgung aus?
Die Zahl der Restmüll-Mindestleerungen wird bei Einführung der
Biotonne reduziert. Dadurch verringert sich auch die Restmüllmenge, da etwa
Küchenabfälle (Essensreste) nun in die Biotonne wandern. Ein weiterer wichtiger
Hinweis: Die Restmüllentsorgung wird wahrscheinlich (zum Beispiel wegen der
CO2-Bepreisung) künftig deutlich teurer werden – was die Reduzierung der
Hausmüllmenge auch aus diesem Grund attraktiver macht, weil es kostendämpfend
ist.
5. Sorgt die
Biotonne für Geruchsbelästigung?
Im Gegensatz zur Restmülltonne sind die Biotonnen optional mit einem Filter
versehen, sodass jegliche Geruchsbelästigung auf ein Minimum reduziert wird.
Darüber hinaus wird für die Behälter ein 14-täglicher Leerungsrhythmus
angeboten.
6. Wie entsorge
ich künftig meinen Grünschnitt?
Mit der Einführung der Biotonne ist eine flächendeckende und bürgerfreundliche
Grünschnittentsorgung möglich. Nicht nur deswegen wird neben der Standardgröße von 120 l auch eine
Behältergröße von 240 l angeboten.
7. Wo wird
zukünftig der Abfall aus der Biotonne entsorgt werden?
Das steht noch nicht fest. Nach Beschluss des Kreistages wird derzeit durch den Landkreis Prignitz die Vergabe der Leistung für die hochwertige Verwertung des Biogutes durchgeführt.
8. Gibt es eine Mindestleerungsanzahl für die Biotonne?
Wie oft Sie die Biotonne zur Leerung bereitstellen, entscheiden Sie selbst. Eine Anzahl an Mindestleerungen wie bei der Restmülltonne gibt es für die Biotonne nicht.
Haben Sie weitere Fragen? Dann schicken Sie diese uns zu
unter biotonne@lkprignitz.de.
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