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Biotonne - ab 01.04.2025

    Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Einführung der Biotonne im Landkreis Prignitz beschlossen. Zum 1. April 2025 geht es los. Voraussichtlich im 3. Quartal des Jahres 2024 erhalten alle Grundstückseigentümer ein Schreiben der Abfallwirtschaft, in dem das weitere Prozedere erläutert wird und das ein entsprechendes Rückmeldeformular zur Anmeldung von Biotonnen enthält. Vorher ist keine Aktivität Ihrerseits erforderlich. 

    Hier beantworten wir einige bereits häufig gestellte Fragen zum Thema Einführung der Biotonne. Zum Thema Gebühren verweisen wir auf die seit dem 1. Januar 2024 gültige Abfallgebührensatzung des Landkreises Prignitz.

    FAQs zum Thema Biotonne:

    Biotonne / Foto:Animaflora by Canva

    1.  Muss ich die Biotonne nehmen?
    Die Einführung der Biotonne beruht auf freiwilliger Basis. Niemand ist also verpflichtet, sie zu nehmen.

    2. Muss ich dafür bezahlen, auch wenn ich die Biotonne nicht benutze?
    Wie auch die anderen Formen der Müllentsorgung im Landkreis, wird ein Teil der  Finanzierung auf alle Gebührenpflichtigen umgelegt.

    3. Kann ich meinen Komposthaufen behalten?
    Jeder, der einen Komposthaufen hat, darf diesen natürlich behalten und weiterführen. Vorteil der Tonne ist allerdings, dass hier auch andere Abfälle hineindürfen, die man nicht auf dem eigenen Kompost verwerten kann (z. B. Küchenabfälle).

    4. Wie wirkt sich die Einführung der Biotonne auf die Restmüllentsorgung aus?
    Die Zahl der Restmüll-Mindestleerungen wird bei Einführung der Biotonne reduziert. Dadurch verringert sich auch die Restmüllmenge, da etwa Küchenabfälle (Essensreste) nun in die Biotonne wandern. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Die Restmüllentsorgung wird wahrscheinlich (zum Beispiel wegen der CO2-Bepreisung) künftig deutlich teurer werden – was die Reduzierung der Hausmüllmenge auch aus diesem Grund attraktiver macht, weil es kostendämpfend ist.

    5. Sorgt die Biotonne für Geruchsbelästigung?
    Im Gegensatz zur Restmülltonne sind die Biotonnen optional mit einem Filter versehen, sodass jegliche Geruchsbelästigung auf ein Minimum reduziert wird. Darüber hinaus wird für die Behälter ein 14-täglicher Leerungsrhythmus angeboten.

    6. Wie entsorge ich künftig meinen Grünschnitt?
    Mit der Einführung der Biotonne ist eine flächendeckende und bürgerfreundliche Grünschnittentsorgung möglich. Nicht nur deswegen wird auch eine Behältergröße von 240 l angeboten.

    7. Wo wird zukünftig der Abfall aus der Biotonne entsorgt werden?
    Das steht noch nicht fest. Nach Beschluss des Kreistages wird derzeit durch den Landkreis Prignitz die Ausschreibung der Leistung für die hochwertige Verwertung des Biogutes vorbereitet.


    Haben Sie weitere Fragen? Dann schicken Sie diese uns zu unter biotonne@lkprignitz.de.

    © Landkreis Prignitz 

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