Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Einführung der Biotonne im Landkreis Prignitz beschlossen. Zum 1. April 2025 geht es los. Voraussichtlich im 3. Quartal des Jahres 2024 erhalten alle Grundstückseigentümer ein Schreiben der Abfallwirtschaft, in dem das weitere Prozedere erläutert wird und das ein entsprechendes Rückmeldeformular zur Anmeldung von Biotonnen enthält. Vorher ist keine Aktivität Ihrerseits erforderlich.
Wenn Sie möchten, können Sie aber bereits jetzt Ihre Biotonne bei uns bestellen. Dazu verwenden Sie bitte unser Onlineformular (Ausfüllassistent). Dabei benötigen Sie griffbereit für Ihr Grundstück das zugeordnete Kassenzeichen. Dieses finden Sie auf dem aktuellen Abfallgebührenbescheid.
Die Aufstellung und Nutzung der Biotonnen ist gebührenpflichtig. Daher können nur die Eigentümer von Grundstücken (gemäß § 4 Abs. 1 Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Prignitz) die Biotonne beantragen. Möchten Sie als Mieterin oder Mieter eine Biotonne nutzen, wenden Sie sich bitte an Ihre Vermietung.
Hier beantworten wir einige bereits häufig gestellte Fragen zum Thema
Einführung der Biotonne. Zum Thema Gebühren verweisen wir auf die seit
dem 1. Januar 2024 gültige Abfallgebührensatzung des Landkreises Prignitz. Die in Frage kommenden Gebühren finden Sie auch auf dem Onlineformular.
1. Muss ich die
Biotonne nehmen?
Die Einführung der Biotonne beruht auf freiwilliger
Basis. Niemand ist also verpflichtet, sie zu nehmen.
2. Muss ich dafür bezahlen, auch wenn ich die Biotonne
nicht benutze?
Wie auch die anderen Formen der Müllentsorgung im Landkreis, wird ein Teil
der Finanzierung auf alle
Gebührenpflichtigen umgelegt.
3. Kann ich
meinen Komposthaufen behalten?
Jeder, der einen Komposthaufen hat, darf diesen natürlich behalten und
weiterführen. Vorteil der Tonne ist allerdings, dass hier auch andere Abfälle
hineindürfen, die man nicht auf dem eigenen Kompost verwerten kann (z. B.
Küchenabfälle).
4. Wie wirkt
sich die Einführung der Biotonne auf die Restmüllentsorgung aus?
Die Zahl der Restmüll-Mindestleerungen wird bei Einführung der
Biotonne reduziert. Dadurch verringert sich auch die Restmüllmenge, da etwa
Küchenabfälle (Essensreste) nun in die Biotonne wandern. Ein weiterer wichtiger
Hinweis: Die Restmüllentsorgung wird wahrscheinlich (zum Beispiel wegen der
CO2-Bepreisung) künftig deutlich teurer werden – was die Reduzierung der
Hausmüllmenge auch aus diesem Grund attraktiver macht, weil es kostendämpfend
ist.
5. Sorgt die
Biotonne für Geruchsbelästigung?
Im Gegensatz zur Restmülltonne sind die Biotonnen optional mit einem Filter
versehen, sodass jegliche Geruchsbelästigung auf ein Minimum reduziert wird.
Darüber hinaus wird für die Behälter ein 14-täglicher Leerungsrhythmus
angeboten.
6. Wie entsorge
ich künftig meinen Grünschnitt?
Mit der Einführung der Biotonne ist eine flächendeckende und bürgerfreundliche
Grünschnittentsorgung möglich. Nicht nur deswegen wird neben der Standardgröße von 120 l auch eine
Behältergröße von 240 l angeboten.
7. Wo wird
zukünftig der Abfall aus der Biotonne entsorgt werden?
Das steht noch nicht fest. Nach Beschluss des Kreistages wird derzeit durch den Landkreis Prignitz die Vergabe der Leistung für die hochwertige Verwertung des Biogutes vorbereitet.
Haben Sie weitere Fragen? Dann schicken Sie diese uns zu
unter biotonne@lkprignitz.de.
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