formloses Antragsschreiben
Das Errichten von baulichen Anlagen auf Deichen und ihren beidseitigen, fünf Meter breiten Geländestreifen ist grundsätzlich verboten.
Die untere Wasserbehörde kann Ausnahmen zulassen.
Zu dem Antragsverfahren wird die Rücksprache mit dem zuständigen Bearbeiter empfohlen.
Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
i. d. R. 50,00 €.
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