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Deichbebauung - Genehmigung zum Errichten von baulichen Anlage am und auf dem Deich

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare

    formloses Antragsschreiben

    Hinweise

    Das Errichten von baulichen Anlagen auf Deichen und ihren beidseitigen, fünf Meter breiten Geländestreifen ist grundsätzlich verboten.
    Die untere Wasserbehörde kann Ausnahmen zulassen.
    Zu dem Antragsverfahren wird die Rücksprache mit dem zuständigen Bearbeiter empfohlen.

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
    i. d. R. 50,00 €.

    Rechtsvorschriften

    © Landkreis Prignitz 

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