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Deichbefahrung - Genehmigung zum Befahren der Hochwasserschutzanlage

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare

    formloses Antragsschreiben

    Mitzubringende Unterlagen

    Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Deichbenutzung sind folgende Angaben beizufügen:
    - Antragsteller
    - PKW-Kennzeichen
    - Zeitraum und Zweck der beantragten Deichbenutzung
    - welcher Deichabschnitt soll benutzt werden (Deich- bzw. Elb-km)

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
    i. d. R. 60,00 €, bei einer Verlängerung 30,00 €

    Rechtsvorschriften

    Weitere Hinweise

    Grundsätzlich ist das Befahren auf Deichen und ihren beidseitigen, fünf Meter breiten Geländestreifen verboten.
    Das Befahren des Deiches bedarf der Ausnahmegenehmigung der unteren Wasserbehörde.

    © Landkreis Prignitz 

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