formloses Antragsschreiben
Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Deichbenutzung sind folgende Angaben beizufügen:
- Antragsteller
- PKW-Kennzeichen
- Zeitraum und Zweck der beantragten Deichbenutzung
- welcher Deichabschnitt soll benutzt werden (Deich- bzw. Elb-km)
Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
i. d. R. 60,00 €, bei einer Verlängerung 30,00 €
Grundsätzlich ist das Befahren auf Deichen und ihren beidseitigen, fünf Meter breiten Geländestreifen verboten.
Das Befahren des Deiches bedarf der Ausnahmegenehmigung der unteren Wasserbehörde.
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