Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Einbürgerung - Kinder unter 16 Jahren

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

      Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.

    Aktuell werden alle laufenden Einbürgerungsfälle in der Behörde auf das neue Gesetz hin geprüft. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch und Sie erhalten nach Prüfung Ihres Antrages ein Schreiben, welche Unterlagen zum Abschluss Ihres Verfahrens noch fehlen.

    Wir bitte daher um Ihr Verständnis, wenn Sie nicht sofort ein Schreiben der Behörde erhalten. Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld.

    In Kürze werden hier auch wieder aktualisierte Formulare und Merkblätter zur Verfügung stehen

    Miteinbürgerung eines Kindes nach § 10 Abs. 2 StAG

    Bitte legen Sie von allen Nachweisen die Originale gemeinsam mit den bereits angefertigten Kopien vor.
    Nur den Reisepass werde ich kostenfrei selbst kopieren.

    > Bitte für jedes Kind die Unterlagen extra vorlegen (Einkommen der Eltern, Heiratsurkunde der Eltern, Meldebescheinigungen des Kindes).
    > Jedes Kind bekommt eine eigene Akte.

    Für die Antragsvorlage vereinbaren Sie bitte einen Termin

    Telefon 03876 713-476   Frau Jaberin oder

    personenwesen@lkprignitz.de

    Mitzubringende Unterlagen

    > Antrag auf Einbürgerung, Foto
    > Geburtsurkunde
    > Heiratsurkunde der Eltern
    > Gültiger Nationalpass
    > Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde
    > Meldebescheinigung über alle Aufenthaltszeiten
    > Bescheinigung der Krankenkasse
    > Zeugnisse der letzten 3 Jahre
    > Schulbescheinigung / Gutachten der Kindertagesstätte
    >
    aktuelle Einkommensnachweise der Eltern bzw. Ausbildungsvertrag
    > Urkunden zum Nachweis der Vertretungsbefugnis/Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

    Gebühren

    Vorschussgebühr: 38,00 €

    © Landkreis Prignitz 

    Im Bürgerservice suchen