Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.
Aktuell werden alle laufenden Einbürgerungsfälle in der Behörde auf das neue Gesetz hin geprüft. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch und Sie erhalten nach Prüfung Ihres Antrages ein Schreiben, welche Unterlagen zum Abschluss Ihres Verfahrens noch fehlen.
Wir bitte daher um Ihr Verständnis, wenn Sie nicht sofort ein Schreiben der Behörde erhalten. Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld.
In Kürze werden hier auch wieder aktualisierte Formulare und Merkblätter zur Verfügung stehen
Bitte legen Sie von allen Nachweisen die
Originale gemeinsam mit den bereits
angefertigten Kopien vor.
Nur den Reisepass werde ich kostenfrei selbst
kopieren.
> Bitte für jedes Kind die Unterlagen extra
vorlegen (Einkommen der Eltern, Heiratsurkunde der Eltern, Meldebescheinigungen
des Kindes).
> Jedes Kind bekommt eine eigene Akte.
Für die Antragsvorlage vereinbaren Sie bitte einen Termin
Telefon 03876 713-476 Frau Jaberin oder
> Antrag auf Einbürgerung, Foto
> Geburtsurkunde
> Heiratsurkunde der Eltern
> Gültiger Nationalpass
> Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde
> Meldebescheinigung über alle Aufenthaltszeiten
> Bescheinigung der Krankenkasse
> Zeugnisse der letzten 3 Jahre
> Schulbescheinigung / Gutachten der
Kindertagesstätte
> aktuelle
Einkommensnachweise der Eltern bzw. Ausbildungsvertrag
> Urkunden zum Nachweis der Vertretungsbefugnis/Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
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