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Einbürgerung

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

    Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.

    Aktuell werden alle laufenden Einbürgerungsfälle in der Behörde auf das neue Gesetz hin geprüft. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch und Sie erhalten nach Prüfung Ihres Antrages ein Schreiben, welche Unterlagen zum Abschluss Ihres Verfahrens noch fehlen.

    Wir bitte daher um Ihr Verständnis, wenn Sie nicht sofort ein Schreiben der Behörde erhalten. Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld.

    In Kürze werden hier auch wieder aktualisierte Formulare und Merkblätter zur Verfügung stehen.

    Bitte für jeden Antrag die Unterlagen in Original und Kopie vorlegen.
    Das heißt, auch für den Antrag der Ehefrau oder jedes Kind ist zum Beispiel eine Meldebescheinigung für diese Person vorzulegen

    (siehe auch Merkblatt zum Antrag und Merkblatt zum Nachweis der Einbürgerungsvoraussetzungen).

    Jede Person, die einen Antrag stellt, bekommt eine eigene Akte.

    Auch Unterlagen, die vielleicht schon bei anderen Behörden (Ausländerbehörde) vorgelegt wurden, müssen für den Einbürgerungsantrag

    aktuell besorgt und vorgelegt werden.

     

    Nur vom nationalen Reisepass, dem Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde und ggf. dem Reiseausweis von der Ausländerbehörde werden durch die Einbürgerungsbehörde Kopien hergestellt.

     

     

    Kontaktdaten:

    Landkreis Prignitz

    Personenwesen

    Staatsangehörigkeitsbehörde

    Berliner Straße 49

    Haus 6c, Raum 351 und 352

     

    Tel.: 03876 713-476
    Fax: 03876 713-471

    E-Mail: personenwesen@lkprignitz.de

     

    Mitzubringende Unterlagen

    > Antrag auf Einbürgerung
    >
    Passfoto
    >
    Merkblatt Loyalitätserklärung und Bekenntnis
    >
    Loyalitätserklärung und Bekenntnis zur Verfassungstreue
    >
    Geburtsurkunde legalisiert mit Übersetzung von Übersetzer in Deutschland
    >
    Heiratsurkunde  legalisiert mit Übersetzung von Übersetzer in Deutschland
    >
    Geburtsurkunden der Kinder
    >
    Ausweispapiere/Pass, Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde
    > erweiterte Meldebescheinigung seit dem Aufenthalt in Deutschland mit Angabe
    der Staatsangehörigkeit und Familienstand 

    > Nachweis der Deutschkenntnisse
       >
    Nachweis gem. Nr. 8.1.2.1.2a)-e) StAR-VwV    Zertifikat Deutsch oder
       >
    Schulzeugnisse oder
       >
    Approbationsurkunde oder
       >
    abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland (Zeugnis)
    >
    Nachweis der Beschäftigung und Alterssicherung
       >
    Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung
       >
    private Rentenversicherung
       >
    Arbeitsvertrag
       >
    Lohnbescheinigungen der letzten drei Monate
       >
    Schulbescheinigung
       >
    Selbständige
          
    > Bescheinigung des Steuerberaters über das monatlich tatsächlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen
           >
    betriebswirtschaftliche Auswertung des Steuerberaters
           >
    aktueller Steuerbescheid
           >
    Nachweis private Krankenversicherung
    > Bescheinigung der Krankenkasse über die Zeiten der Krankenversicherung und
    Pflegeversicherung
    >
    Berechtigung zum Führen des Dr.-Titels/Befähigungsnachweise/Zeugnisse
    > je nach Sachverhalt
       >
    Nachweis als Asylberechtigter/ausl. Flüchtling/Staatenloser
       >
    Nachweis der Erfüllung von Unterhaltspflichten
       >
    Stellungnahme Finanzamt
       >
    Stellungnahme Amtsgericht (Schuldnerverzeichnis)
       > Stellungnahme Arbeitsamt, sofern Alg II oder andere
    Sozialleistung
    >
    Einbürgerungstest               

    Gebühren

    Vorschusszahlung: 191,00 €

    Rechtsvorschriften

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