Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.
Aktuell werden alle laufenden Einbürgerungsfälle in der Behörde auf das neue Gesetz hin geprüft. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch und Sie erhalten nach Prüfung Ihres Antrages ein Schreiben, welche Unterlagen zum Abschluss Ihres Verfahrens noch fehlen.
Wir bitte daher um Ihr Verständnis, wenn Sie nicht sofort ein Schreiben der Behörde erhalten. Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld.
In Kürze werden hier auch wieder aktualisierte Formulare und Merkblätter zur Verfügung stehen.
Bitte für jeden Antrag die Unterlagen in
Original und Kopie vorlegen.
Das heißt, auch für den Antrag der Ehefrau oder jedes Kind ist zum Beispiel
eine Meldebescheinigung für diese Person vorzulegen
(siehe auch Merkblatt zum Antrag und Merkblatt
zum Nachweis der Einbürgerungsvoraussetzungen).
Jede Person, die einen Antrag stellt, bekommt eine eigene Akte.
Auch Unterlagen, die vielleicht schon bei anderen Behörden (Ausländerbehörde) vorgelegt wurden, müssen für den Einbürgerungsantrag
aktuell besorgt und vorgelegt werden.
Nur vom nationalen Reisepass, dem Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde und ggf. dem Reiseausweis von der Ausländerbehörde werden durch die Einbürgerungsbehörde Kopien hergestellt.
Kontaktdaten:
Landkreis Prignitz
Personenwesen
Staatsangehörigkeitsbehörde
Berliner Straße 49
Haus 6c, Raum 351 und 352
Tel.: 03876 713-476
Fax: 03876 713-471
E-Mail: personenwesen@lkprignitz.de
> Antrag auf Einbürgerung
> Passfoto
> Merkblatt Loyalitätserklärung und Bekenntnis
> Loyalitätserklärung und Bekenntnis zur
Verfassungstreue
> Geburtsurkunde legalisiert mit Übersetzung von
Übersetzer in Deutschland
> Heiratsurkunde
legalisiert mit Übersetzung von Übersetzer in Deutschland
> Geburtsurkunden der Kinder
> Ausweispapiere/Pass, Aufenthaltstitel der
Ausländerbehörde
> erweiterte Meldebescheinigung seit dem
Aufenthalt in Deutschland mit Angabe der
Staatsangehörigkeit und Familienstand
> Nachweis der Deutschkenntnisse
> Nachweis gem. Nr. 8.1.2.1.2a)-e) StAR-VwV Zertifikat Deutsch oder
> Schulzeugnisse oder
> Approbationsurkunde oder
> abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland
(Zeugnis)
> Nachweis der Beschäftigung und Alterssicherung
> Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung
> private Rentenversicherung
> Arbeitsvertrag
> Lohnbescheinigungen der letzten drei Monate
> Schulbescheinigung
> Selbständige
> Bescheinigung des Steuerberaters über das
monatlich tatsächlich zur Verfügung stehende
Nettoeinkommen
> betriebswirtschaftliche Auswertung des
Steuerberaters
> aktueller Steuerbescheid
> Nachweis private Krankenversicherung
> Bescheinigung der Krankenkasse über die Zeiten
der Krankenversicherung und Pflegeversicherung
> Berechtigung zum Führen des Dr.-Titels/Befähigungsnachweise/Zeugnisse
> je nach Sachverhalt
> Nachweis als Asylberechtigter/ausl.
Flüchtling/Staatenloser
> Nachweis der Erfüllung von Unterhaltspflichten
> Stellungnahme Finanzamt
> Stellungnahme Amtsgericht (Schuldnerverzeichnis)
> Stellungnahme
Arbeitsamt, sofern Alg II oder andere Sozialleistung
> Einbürgerungstest
Staatsangehörigkeitsgesetz
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
© Landkreis Prignitz