- betonierte Hofflächen
- befestigte Lagerbereiche
- bebaute Grundstücke
- Verkehrsflächen
- Eigentümer der Fläche
- Gemarkung, Flur, Flurstück des betreffenden Bereiches
- Flächengröße
- Bisherige und geplante Nutzung
Eigentümer von befestigten Flächen, welche rückgebaut und dauerhaft entsiegelt werden können, werden durch uns unterstützt.
Es werden dabei Möglichkeiten geprüft, ob und wie die Entsiegelung kostenfrei realisiert werden kann.
Dabei kann die Finanzierung der Rückbaumaßnahme über Ausgleichsmaßnahmeregelungen durch Investoren übernommen werden, die anderenorts Flächen für Bautätigkeiten in Anspruch nehmen.
© Landkreis Prignitz