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Entsiegelung

Zuständige Ansprechpartner

    In Frage kommende Flächen

    - betonierte Hofflächen
    - befestigte Lagerbereiche
    - bebaute Grundstücke
    - Verkehrsflächen

    Benötigte Angaben

    - Eigentümer der Fläche
    - Gemarkung, Flur, Flurstück des betreffenden Bereiches
    - Flächengröße
    - Bisherige und geplante Nutzung

    Hinweis:

    Eigentümer von befestigten Flächen, welche rückgebaut und dauerhaft  entsiegelt  werden  können, werden durch uns unterstützt.
    Es werden dabei Möglichkeiten geprüft, ob und wie die Entsiegelung kostenfrei realisiert  werden kann.
    Dabei kann die Finanzierung der Rückbaumaßnahme über  Ausgleichsmaßnahmeregelungen  durch Investoren übernommen werden, die anderenorts  Flächen für Bautätigkeiten in  Anspruch nehmen.

    © Landkreis Prignitz 

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