Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Erschließungsbeitrag

    Der Erschließungsbeitrag ist eine Kommunalabgabe, die vom Grundstückseigentümer zu entrichten ist. Damit wird die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. Es werden davon Fahrbahnen (Straßenbau), Geh- und Radwege, Parkplätze, Grünflächen, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerungen finanziert.
    Rechtsgrundlagen dafür sind die Erschließungsbeitragssatzungen der Städte, Ämter und Gemeinden.

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kommunalverwaltung.

    © Landkreis Prignitz 

    Im Bürgerservice suchen