Der Erschließungsbeitrag ist eine Kommunalabgabe, die vom Grundstückseigentümer zu entrichten ist. Damit wird die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. Es werden davon Fahrbahnen (Straßenbau), Geh- und Radwege, Parkplätze, Grünflächen, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerungen finanziert.
Rechtsgrundlagen dafür sind die Erschließungsbeitragssatzungen der Städte, Ämter und Gemeinden.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kommunalverwaltung.
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