Der Antrag kann bei der Behörde angefordert werden.
1.
Kopie des Fahrlehrerscheins (bei
Vorlage des Originals)
2.
Nachweis darüber, dass Sie innerhalb
der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang
Fahrschülern hauptberuflich
theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
(schriftliche Erklärung
des Arbeitgebers o. Ablichtung der eigenen Fahrschulerlaubnis)
3.
aktueller Auszug aus dem
Fahreignungsregister (nicht älter als 2 Wochen)
4.
Bescheinigung eines amtlich
anerkannten Trägers, dass Sie an einem Einweisungslehrgang
nach § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 Fahrlehrergesetz
erfolgreich teilgenommen haben
Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik |
40,90 € – Verwaltungsgebühr |
Die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik wird erteilt, wenn
der Fahrlehrer
1. mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,
2. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern
hauptberuflich theoretischen
und praktischen Unterricht erteilt hat,
3. im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 2 Punkten belastet ist und
4. innerhalb der letzten 2 Jahre mit Erfolg an einem entsprechenden
Einweisungslehrgang
eines amtlich anerkannten Trägers teilgenommen hat.
Die Teilnahme an dem Einweisungslehrgang gilt als erfolgreich, wenn der Fahrlehrer an allen Lehrgangsveranstaltungen teilgenommen und durch aktive Beteiligung, insbesondere bei Übungsmoderationen, gezeigt hat, dass er zur Erfüllung der aufgestellten Qualitätsmerkmale zur Seminardurchführung befähigt ist. Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet die Erlaubnisbehörde aufgrund einer Stellungnahme des Lehrgangsleiters.
Von der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Der Inhaber bzw. der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes muss ebenfalls die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik besitzen.
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