Das Zünden von Feuerwerken zu vielfältigen Anlässen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Von Privatpersonen dürfen jedoch nur Einzeleffekte und kleinere Feuerwerke abgebrannt werden. Großfeuerwerke im Rahmen behördlich genehmigter Veranstaltungen dürfen ausschließlichnur durch ausgebildete Pyrotechniker gezündet werden.
Wer zu einem anderen Zeitpunkt als der Silvester- bzw. Neujahrsnacht Feuerwerke veranstalten möchte, muss dafür bei der örtlich zuständigen Behörde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen. Generell ist die Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gottenhäusern, Krankenhäusern, Alters- und Erholungsheimen untersagt .
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kommunalverwaltung.
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