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Führungszeugnis

    Ein Antrag auf Erteilung eines persönlichen oder behördlichen Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister ist ab dem 14. Lebensjahr möglich. Bitte wenden Sie sich an die Einwohnermeldestelle Ihrer Stadt, Ihres Amt oder Gemeinde, in der Sie meldebehördlich registriert sind.
    > Die Anforderung eines Auszugs aus dem Bundeszentralregister zur Einsichtnahme ist kostenlos.
    > Ein Führungszeugnis kostet 13,00 €.
    > Ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) muss vorgelegt werden.
    > Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen Voraussetzung.

    Neu: Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen

    Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

    Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. 

    Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen.

    © Landkreis Prignitz 

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