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Grundstücksverkehrsordnung, Genehmigung

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

    Mitzubringende Unterlagen

    Für eine unkomplizierte Bearbeitung ist es von Vorteil, wenn alte Grundbuch- und Katasterunterlagen mit vorgelegt werden.

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis.
    1 Promille des Kaufpreises – jedoch mindestens 25 €, höchstens 250 €

    Rechtsvorschriften

    Weitere Hinweise

    Der Antrag auf Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung wird durch den jeweiligen Notar gestellt.

    © Landkreis Prignitz 

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