Für eine unkomplizierte Bearbeitung ist es von Vorteil, wenn alte Grundbuch- und Katasterunterlagen mit vorgelegt werden.
Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis.
1 Promille des Kaufpreises – jedoch mindestens 25 €, höchstens 250 €
Der Antrag auf Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung wird durch den jeweiligen Notar gestellt.
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