Bei Feststellen einer Gewässerverunreinigung ist die untere Wasserbehörde beim Sb Natur- und Gewässerschutz zu informieren.
Außerhalb der Dienstzeiten kann eine Gewässerverunreinigung über den Feuerwehrnotruf 112 an die Einsatzleitstelle des Landkreises gemeldet werden.
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
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