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Gewässeraufsicht, Gewässerverunreinigungen

Zuständige Ansprechpartner

    Wichtiger Hinweis

    Bei Feststellen einer Gewässerverunreinigung ist die untere Wasserbehörde beim Sb Natur- und Gewässerschutz zu informieren.
    Außerhalb der Dienstzeiten kann eine Gewässerverunreinigung über den Feuerwehrnotruf 112 an die Einsatzleitstelle des Landkreises gemeldet werden.

    Rechtsvorschriften

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