formloses Antragsschreiben auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
Angaben und Unterlagen laut Formular
Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
0,50 € je angefangene 100 m³ Entnahmemenge, mindestens 115,00 €
Das Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Bei Grundwasserentnahmen < 10 m³/h und wenn die Grundwasserabsenkung nicht länger als 30 Tage dauert, ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. In diesem Fall ist die Grundwasserabsenkung der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Bei Grundwasserentnahmen >2000 m³/d ist für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis die obere Wasserbehörde beim Landesumweltamt Brandenburg zuständig.
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