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Sozialhilfe - Hilfen zur Gesundheit

Zuständige Ansprechpartner

Die Hilfen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistungen sind für nicht gesetzlich oder privat versicherte Personen. Soweit Krankenkassen in ihrer Satzung Umfang und Inhalt der Leistungen bestimmen können, entscheidet der Träger der Sozialhilfe über Umfang und Inhalt der Hilfen nach pflichtgemäßem Ermessen.

Mitzubringende Unterlagen

- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Sozialhilfehauptantrag mit den entsprechenden Nachweisen
- Einkommens- und Vermögenserklärung mit den dazugehörigen aktuellen Nachweisen der letzten drei Monate
- Kopie Personalausweis
- Kopie Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht (sofern vorhanden)
- Mietvertrag mit nachweis der Unterkunftskosten

Rechtsvorschriften

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