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Sozialhilfe - Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

zuständige Ansprechpartner

Sozialraum A
Sabine Milus

Bereich: Pritzwalk und Umgebung, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein

Sozialraum B
Carolin Scherff

Bereich: Perleberg und Umgebung, Berlin, Land Brandenburg

Sozialraum C
Daniela Schlee

Bereich: Wittenberge und Umgebung, Sachsen-Anhalt, andere Bundesländer
Michaela Nickel
Bereich: Amt Bad Wilsnack/Weisen

Erläuterung

Auf die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts besteht kein Rechtsanspruch und steht im ermessen der Behörde.

Die Leistung ist grundsätzlich keine auf Dauer angelegte hauswirtschaftliche Versorgung, sondern die persönliche Betreuung der Haushaltsangehörigen für den Fall des vorübergehenden Ausfalls des Haushaltsführers sowie die zur Aufrechterhaltung eines Haushalts erforderlichen Tätigkeiten. Erforderlich für eine Hilfegewährung ist, dass die Hilfeleistung für einen begrenzten Zeitraum notwendig ist. Das Ende der Notlage muss daher grundsätzlich absehbar sein.

Die Leistung ist nachrangig gegenüber den Leistungen der Rehabilitationsträger, der Pflegekassen und der Hilfe zur Pflege.

einzueichende Unterlagen

> vollständig ausgefüllter und unterschriebener Sozialhilfehauptantrag mit entsprechenden Nachweisen
> Einkommens- und Vermögenserklärung mit den dazugehörigen aktuellen Nachweisen der letzten drei Monate
> Kopie Personalausweis
> Kopie Betreuerausweis/Vorsorgevpllmacht (sofern vorhanden)
> Mietvertrag mit Nachweis der Unterkunftskosten
> Beschreibung der Defizite und Erläuterung der Auswirkungen der Defizite und der benötigten Hilfe

Hinweis:

Da es sich um Entscheidungen im Einzelfall handelt, können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

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