formlose Antragstellung
Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
102,00 € für eine Anzeige
1,00 € je angefangene 100 m³ Einleitmenge für die Genehmigung
§§ 72 und 74 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Abwasserverordnung (AbwV)
Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung)
Die Indirekteinleiterverordnung gilt für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen), sofern für das Abwasser nach der Abwasserverordnung (AbwV) Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind.
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