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Indirekteinleitungen

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare

    formlose Antragstellung

    Gebühren/Auslagen/Entgelte

    Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
    102,00 € für eine Anzeige
    1,00 € je angefangene 100 m³ Einleitmenge für die Genehmigung

    Rechtsvorschriften

    Weitere Hinweise

    Die Indirekteinleiterverordnung gilt für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen), sofern für das Abwasser nach der Abwasserverordnung (AbwV) Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind.

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