Zur
 Erfüllung der pflichtigen Aufgaben des Landkreises als Untere 
Katastrophenschutzbehörde, als Zivilschutzdienststelle des Bundes und 
als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes stehen im Arbeitsbereich
 Katastrophenschutz drei Mitarbeiter zur Verfügung:
Aufgaben laut Aufgabenkatalog nach § 37 Abs.1 BbgBKG:
- Errichtung einer Katastrophenschutzleitung als 
  Gesamtführung nach § 7 BbgBKG mit einem
Katastrophenschutzstab,
- Aufstellung und Unterhaltung von Einheiten und Einrichtungen 
  des Katastrophenschutzes, 
- Aus- und Fortbildung der Angehörigen des 
  Katastrophenschutzes
- Aufstellung und Fortschreibung von 
  Katastrophenschutzplänen 
- Durchführung von Katastrophenschutzübungen und
- Stellungnahmen zu Bauanträgen, Abrundungssatzungen und 
  Flächennutzungsplänen
Aufgaben gemäß § 43 BbgBKG:
- Einberufung der Katastrophenschutzleitung und als deren Bestandteil den Stab des HVB,
-  Feststellung/Aufhebung der Katastrophe ( § 42 BbgBKG),
-  Organisation und Durchführung der strategisch-administrativen Leitung der Abwehrmaßnahmen,
-  Einrichtung einer Personenauskunftsstelle,
-  Koordinierung der Gefahrenabwehrmaßnahmen mit allen beteiligten Behörden, Einrichtungen und 
   Hilfsorganisationen
Aufgaben gemäß §§  5 und 15 ZSKG:
Leitung und Koordinierung aller Zivilschutzmaßnahmen im Landkreis
Diese umfassen folgende Aufgabenfelder:
- den Selbstschutz der Bevölkerung
- die Warnung der Bevölkerung
- den öffentlichen Schutzraumbau
- den Unterhalt von privaten Hausschutzräumen
- die Aufenthaltsregelung
- Gesundheitsschutz
- Kulturgutschutz
- den Katastrophenschutz im Zivilschutz. 
Leitung und Koordinierung aller Maßnahmen der Versorgungs- und
Sicherstellungsgesetze bzw. Versorgungs- und Bedarfsdeckung:
- Verwaltungssicherstellung
- Ernährungssicherstellung
- Wirtschaftssicherstellung
- Wassersicherstellung
- Verkehrssicherstellung
- Arbeitssicherstellung
- Sicherstellung von Leistungen
- UK-Stellungen
Einbindung des Kreisverbindungskommandos (KVK) in die Planungen und die Durchführung von Maßnahmen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Zivilschutzes im Landkreis
Aufgaben gemäß § 20 BbgBKG:
-   Erstellung und Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes
-   Ausübung der Fachaufsicht im Rettungsdienst über den Leistungserbringer
    sowie über die Regionalleitstelle Nordwest
-   Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern sowie den Trägern von Heimen
    u.a. Gesundheitseinrichtungen bei der Erstellung und Fortschreibung  von 
   Alarm- und Einsatzplänen
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