Zur
Erfüllung der pflichtigen Aufgaben des Landkreises als Untere
Katastrophenschutzbehörde, als Zivilschutzdienststelle des Bundes und
als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes stehen im Arbeitsbereich
Katastrophenschutz drei Mitarbeiter zur Verfügung:
Aufgaben laut Aufgabenkatalog nach § 37 Abs.1 BbgBKG:
- Errichtung einer Katastrophenschutzleitung als
Gesamtführung nach § 7 BbgBKG mit einem
Katastrophenschutzstab,
- Aufstellung und Unterhaltung von Einheiten und Einrichtungen
des Katastrophenschutzes,
- Aus- und Fortbildung der Angehörigen des
Katastrophenschutzes
- Aufstellung und Fortschreibung von
Katastrophenschutzplänen
- Durchführung von Katastrophenschutzübungen und
- Stellungnahmen zu Bauanträgen, Abrundungssatzungen und
Flächennutzungsplänen
Aufgaben gemäß § 43 BbgBKG:
- Einberufung der Katastrophenschutzleitung und als deren Bestandteil den Stab des HVB,
- Feststellung/Aufhebung der Katastrophe ( § 42 BbgBKG),
- Organisation und Durchführung der strategisch-administrativen Leitung der Abwehrmaßnahmen,
- Einrichtung einer Personenauskunftsstelle,
- Koordinierung der Gefahrenabwehrmaßnahmen mit allen beteiligten Behörden, Einrichtungen und
Hilfsorganisationen
Aufgaben gemäß §§ 5 und 15 ZSKG:
Leitung und Koordinierung aller Zivilschutzmaßnahmen im Landkreis
Diese umfassen folgende Aufgabenfelder:
- den Selbstschutz der Bevölkerung
- die Warnung der Bevölkerung
- den öffentlichen Schutzraumbau
- den Unterhalt von privaten Hausschutzräumen
- die Aufenthaltsregelung
- Gesundheitsschutz
- Kulturgutschutz
- den Katastrophenschutz im Zivilschutz.
Leitung und Koordinierung aller Maßnahmen der Versorgungs- und
Sicherstellungsgesetze bzw. Versorgungs- und Bedarfsdeckung:
- Verwaltungssicherstellung
- Ernährungssicherstellung
- Wirtschaftssicherstellung
- Wassersicherstellung
- Verkehrssicherstellung
- Arbeitssicherstellung
- Sicherstellung von Leistungen
- UK-Stellungen
Einbindung des Kreisverbindungskommandos (KVK) in die Planungen und die Durchführung von Maßnahmen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Zivilschutzes im Landkreis
Aufgaben gemäß § 20 BbgBKG:
- Erstellung und Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes
- Ausübung der Fachaufsicht im Rettungsdienst über den Leistungserbringer
sowie über die Regionalleitstelle Nordwest
- Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern sowie den Trägern von Heimen
u.a. Gesundheitseinrichtungen bei der Erstellung und Fortschreibung von
Alarm- und Einsatzplänen
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