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Klärschlammausbringung

Zuständige Ansprechpartner

Mitzubringende Unterlagen

Lieferschein (mit Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer der landwirtschaftlichen  Nutzfläche)
Auf dem Lieferschein hat der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage mit seiner  Unterschrift die Einhaltung der Anforderungen der Klärschlammverordnung zu bestätigen.

Probenahmeprotokolle für die Entnahme
 - von Bodenproben sowie
 - von Klärschlamm- und Gemischproben

Untersuchungsprotokolle für den Boden, den Klärschlamm bzw. Gemische mit Angabe der Bestimmungsverfahren und  Bestimmungsgrenzen
Die Bodenprobenergebnisse müssen eindeutig den Lieferscheinen und Flurkarten zuzuordnen  sein.
Die Klärschlammanalysen müssen eindeutig den Lieferscheinen zuzuordnen sein.

Akkreditierungsurkunden der Labore und Probenehmer

Flurkarte mit
 - Lagevermerk der Fläche
 - Gemarkung, Flur, Flurstücke, Schlagbezeichnung
 - Kennzeichnung der Probenahmeorte und Bezeichnungen der Beprobungseinheiten
 - Übersichtskarte (TOP-Karte)

Liste der Flurstücke mit jeweiligen Flächengrößen

Angabe von Bodenart und Humusgehalt der Verwertungsflächen

Düngeempfehlung, Düngeplan

Angabe von Anbaufrucht, Folgefrucht und ggf. Zwischenfrucht

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang des Antrages
a) im digitalen (elektronischen) Format 30 Euro bis 200 Euro
b) im konventionellen (Papier-)Format 60 Euro bis 300 Euro

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Auf unbestelltem Acker ist Klärschlamm unverzüglich einzuarbeiten.
Spätestens 4 Wochen nach der Beschlammung ist eine Endanzeige erforderlich.
Klärschlämme, die in Kläranlagen außerhalb des Bundeslandes Brandenburg erzeugt wurden,  sind zusätzlich auf den Parameter PAK zu untersuchen.

© Landkreis Prignitz 

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