Lieferschein (mit Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer der landwirtschaftlichen Nutzfläche)
Auf dem Lieferschein hat der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Anforderungen der Klärschlammverordnung zu bestätigen.
Probenahmeprotokolle für die Entnahme
- von Bodenproben sowie
- von Klärschlamm- und Gemischproben
Untersuchungsprotokolle für den Boden, den Klärschlamm bzw. Gemische mit Angabe der Bestimmungsverfahren und Bestimmungsgrenzen
Die Bodenprobenergebnisse müssen eindeutig den Lieferscheinen und Flurkarten zuzuordnen sein.
Die Klärschlammanalysen müssen eindeutig den Lieferscheinen zuzuordnen sein.
Akkreditierungsurkunden der Labore und Probenehmer
Flurkarte mit
- Lagevermerk der Fläche
- Gemarkung, Flur, Flurstücke, Schlagbezeichnung
- Kennzeichnung der Probenahmeorte und Bezeichnungen der Beprobungseinheiten
- Übersichtskarte (TOP-Karte)
Liste der Flurstücke mit jeweiligen Flächengrößen
Angabe von Bodenart und Humusgehalt der Verwertungsflächen
Düngeempfehlung, Düngeplan
Angabe von Anbaufrucht, Folgefrucht und ggf. Zwischenfrucht
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang des Antrages
a) im digitalen (elektronischen) Format 30 Euro bis 200 Euro
b) im konventionellen (Papier-)Format 60 Euro bis 300 Euro
Auf unbestelltem Acker ist Klärschlamm unverzüglich einzuarbeiten.
Spätestens 4 Wochen nach der Beschlammung ist eine Endanzeige erforderlich.
Klärschlämme, die in Kläranlagen außerhalb des Bundeslandes Brandenburg erzeugt wurden, sind zusätzlich auf den Parameter PAK zu untersuchen.
© Landkreis Prignitz