Es reicht ein formloser Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.
Anlage 1
eine knappe Beschreibung der Anlage (Art, Leistungsumfang, Schutzstreifenbreite)
Anlage 2
eine auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte erstellte Karte entsprechend §7 Abs. 2 Nr.1 SachenR-DV
Anlage 3
eine Liste der Grundstücke gegliedert nach Amtsgericht und Grundbuchamt, Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundbuchblatt, wobei für jedes Flurstück die Belastung mit der jeweiligen Anlage und dem Schutzstreifen mit seiner Breite aufgeführt ist.
Es sind keine Grundbuchauszüge erforderlich.
Anlage 4
ein Übersichtsplan über das Gesamtnetz und den Standort der Anlage am 3. Oktober 1990 sowie die für den Zustand der Anlage am 3. Oktober 1990 maßgeblichen Entscheidungen
oder
soweit der Plan und die Entscheidung nicht vorhanden sind,
eine von der technischen Leitung unterschriebene Versicherung der Richtigkeit der Liste nach Anlage 3
Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
51,00 € bis 511,00 €
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