Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Verwaltungsbezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat (siehe bei Zuständigkeiten oben).
• Personalausweis oder Reisepass
• aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe zur bestehenden Staatsangehörigkeit
• Angaben über den Aufenthalt in den letzten 5 Jahren
• beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
• beglaubigte Abschrift des Familienbuches
• beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages (wenn Familienbuch nicht vorhanden)
• Führungszeugnis für über 14 Jahre alte Personen (beim Einwohnermeldeamt)
• Nachweis über den Besitz des elterlichen Sorgerechts
• ausführliche Begründung des Antrages
Änderung des Vornamens | 2,50 € bis 255,00 € | je nach Einzelfall |
Änderung des Familiennamens | 2,50 € bis 1.022,00 € | je nach Einzelfall |
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