Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen. In Deutschland gelten seit dem 1. Juli 2017 neue Regeln für Prostituierte und für Prostitutionsbetriebe. Ein Ziel der neuen Regelungen ist es, dass Menschen besser über ihre Rechte und Pflichten informiert werden, wenn sie als Prostituierte arbeiten und dass sie darin bestärkt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen.
Landkreis Prignitz
Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst
Sylvia Martwich
Bergstr. 1, 19348 Perleberg
Zimmer 233
Telefon: 03876 713-549
Landkreis Prignitz
Sb Ordnung, Verkehr, Bußgeldstelle
Janine Bahlke
Berliner Str. 49, 19348 Perleberg
Haus 6d, Zimmer 103
03876 713-322
Prostituierte müssen ihre Tätigkeit persönlich anmelden.
· Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf erst arbeiten wenn er bzw. sie sich angemeldet hat.
Zuständig ist die Behörde an dem Ort, an dem man überwiegend arbeiten möchte. Wenn man die Prostitution in mehreren Städten oder Bundesländern ausüben will, muss man dies bei der Anmeldung angeben. Die Orte werden in die Anmeldebescheinigung eingetragen.
Bevor Sie sich anmelden können, müssen Sie zu einer gesundheitlichen Beratung gehen. Diese wird vom Gesundheitsamt angeboten. Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung, um Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Zwangs- und Notlagen. Das Gespräch ist vertraulich.
Nach der gesundheitlichen Beratung
erhält man eine Bescheinigung, die auf den Vor- und Nachnamen ausgestellt wird.
Diese wird für die Anmeldung beim Sachbereich Ordnung benötigt.
· Die gesundheitliche Beratung muss alle zwölf Monate wiederholt werden.
· Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, müssen die Beratung alle sechs Monate wiederholen.
Bei der eigentlichen Anmeldung erhalten Prostituierte Informationen zu ihren Rechten und Pflichten sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten und zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese müssen Prostituierte während der Arbeit immer bei sich haben.
· Die Anmeldebescheinigung gilt für Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre.
· Für Personen unter 21 Jahren gilt sie nur für ein Jahr.
Zusätzlich zu der Anmeldebescheinigung mit dem richtigen Namen kann man sich von der Behörde auch eine sogenannte „Alias-Bescheinigung“ ausstellen lassen, auf der wird statt des richtigen Namens ein frei wählbarer Name eingetragen. Es wird dort auch keine Wohnadresse angegeben.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Bescheinigung des Gesundheitsamtes, Ihre Ausweispapiere und ein Lichtbild mit.
Krankenversicherung:
In
Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Ein Merkblatt der
Spitzenverbände der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen informiert
speziell über die Krankenversicherung für Prostituierte in Deutschland. Die
Information steht auch in mehreren Sprachen übersetzt zur Verfügung.
Arbeitslosenversicherung:
Die Arbeitslosenversicherung sorgt dafür, dass man nicht
plötzlich ohne Geld dasteht, wenn man arbeitslos wird. Pflichtversichert sind
in Deutschland alle
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden, die
mehr als geringfügig beschäftigt sind. Weitere Informationen kann man beim
Jobcenter vor Ort und bei
der Bundesagentur für Arbeit unter
www.arbeitsagentur.de erhalten.
Grundsicherung für
Arbeitssuchende:
Wer Arbeit sucht, aber keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld hat und seinen Lebensunterhalt nicht ohne Hilfe sichern kann
oder wer trotz Arbeit nicht genug zum
Leben für sich und seine Angehörigen
verdient, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Grundsicherung für
Arbeitslose (auch „Hartz IV“ genannt).
Die Steuerpflichten von
Prostituierten
Prostituierte
müssen Steuern zahlen – unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig
beschäftigt arbeiten. Die Einkünfte aus sexuellen Dienstleistungen
unterliegen
der Einkommenssteuer (bei Selbstständigen) bzw. der Lohnsteuer (bei
Angestellten). Es gibt noch
verschiedene weitere Arten von Steuern, die für
Prostituierte von Bedeutung
sind. Selbstständige zahlen z. B. auch Gewerbesteuer. Ausführlich informiert
das jeweilige Finanzamt.
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