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Prostituiertenschutzgesetz - Beratungen und Informationen nach dem neuen ProstSchG

    Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen. In Deutschland gelten seit dem 1. Juli 2017 neue Regeln für Prostituierte und für Prostitutionsbetriebe. Ein Ziel der neuen Regelungen ist es, dass Menschen besser über ihre Rechte und Pflichten informiert werden, wenn sie als Prostituierte arbeiten und dass sie darin bestärkt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen.

    Ansprechpartner und Kontaktadressen

    Fragen zur gesundheitlichen Beratung

    Landkreis Prignitz
    Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst
    Sylvia Martwich
    Bergstr. 1, 19348 Perleberg
    Zimmer 233
    Telefon: 03876 713-549

    Fragen zum Anmeldeverfahren


    Landkreis Prignitz
    Sb Ordnung, Verkehr, Bußgeldstelle
    Janine Bahlke
    Berliner Str. 49, 19348 Perleberg
    Haus 6d, Zimmer 103
    03876 713-322


    Welche Pflichten kommen auf Sie zu?

    Prostituierte müssen ihre Tätigkeit persönlich anmelden.

    ·         Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf erst arbeiten wenn er bzw. sie sich angemeldet hat.

    Sie möchten sich anmelden, wer ist für mich zuständig?

    Zuständig ist die Behörde an dem Ort, an dem man überwiegend arbeiten möchte. Wenn man die Prostitution in mehreren Städten oder Bundesländern ausüben will, muss man dies bei der Anmeldung angeben. Die Orte werden in die Anmeldebescheinigung eingetragen.

    Wie läuft die Anmeldung ab?

    Bevor Sie sich anmelden können, müssen Sie zu einer gesundheitlichen Beratung gehen. Diese wird vom Gesundheitsamt angeboten. Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung, um Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Zwangs- und Notlagen. Das Gespräch ist vertraulich.

     

    Nach der gesundheitlichen Beratung erhält man eine Bescheinigung, die auf den Vor- und Nachnamen ausgestellt wird.
    Diese wird für die Anmeldung beim Sachbereich Ordnung benötigt.

     

    ·         Die gesundheitliche Beratung muss alle zwölf Monate wiederholt werden.

    ·         Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, müssen die Beratung alle sechs Monate wiederholen.

     

    Bei der eigentlichen Anmeldung erhalten Prostituierte Informationen zu ihren Rechten und Pflichten sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten und zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese müssen Prostituierte während der Arbeit immer bei sich haben.

     

    ·         Die Anmeldebescheinigung gilt für Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre.

    ·         Für Personen unter 21 Jahren gilt sie nur für ein Jahr.

     

    Zusätzlich zu der Anmeldebescheinigung mit dem richtigen Namen kann man sich von der Behörde auch eine sogenannte „Alias-Bescheinigung“ ausstellen lassen, auf der wird statt des richtigen Namens ein frei wählbarer Name eingetragen. Es wird dort auch keine Wohnadresse angegeben.

    Benötigte Unterlagen

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Bescheinigung des Gesundheitsamtes, Ihre Ausweispapiere und ein Lichtbild mit.

    Informationen zu ihren Rechten und Pflichten

    Krankenversicherung:
    In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Ein Merkblatt der Spitzenverbände der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen informiert speziell über die Krankenversicherung für Prostituierte in Deutschland. Die Information steht auch in mehreren Sprachen übersetzt zur Verfügung.


    Arbeitslosenversicherung:

    Die Arbeitslosenversicherung sorgt dafür, dass man nicht plötzlich ohne Geld dasteht, wenn man arbeitslos wird. Pflichtversichert sind in Deutschland alle
    Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden, die mehr als geringfügig beschäftigt sind. Weitere Informationen kann man beim Jobcenter vor Ort und bei
    der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de erhalten.


    Grundsicherung für Arbeitssuchende:
    Wer Arbeit sucht, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und seinen Lebensunterhalt nicht ohne Hilfe sichern kann oder wer trotz Arbeit nicht genug zum
    Leben für sich und seine Angehörigen verdient, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitslose (auch „Hartz IV“ genannt).

    Die Steuerpflichten von Prostituierten
    Prostituierte müssen Steuern zahlen – unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt arbeiten. Die Einkünfte aus sexuellen Dienstleistungen
    unterliegen der Einkommenssteuer (bei Selbstständigen) bzw. der Lohnsteuer (bei Angestellten). Es gibt noch verschiedene weitere Arten von Steuern, die für
    Prostituierte von Bedeutung sind. Selbstständige zahlen z. B. auch Gewerbesteuer. Ausführlich informiert das jeweilige Finanzamt.

    © Landkreis Prignitz 

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