Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.
Auf Antrag kann festgestellt werden, dass ein Grad der Behinderung oder gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, wenn dafür ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Der Ausweis dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen, die schwerbeinderten Menschen zustehen.
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt im Versorgungsamt Cottbus sowie in den Außenstellen Frankfurt/Oder und Potsdam.
Eine Antragstellung ist auch über die Ausländer-, Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte, Frau Christina Rätke, Telefon 03876 713-106 möglich.
© Landkreis Prignitz