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Fahrschulangelegenheiten - Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare

    Der Antrag kann bei der Behörde angefordert werden.

    Mitzubringende Unterlagen

    1.             Kopie des Fahrlehrerscheins (bei Vorlage des Originals)
    2.            
    Nachweis darüber, dass Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern
               hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben (schriftliche Erklärung des
               Arbeitgebers oder Ablichtung der eigenen Fahrschulerlaubnis)
    3.            
    aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als 2 Wochen)
    4.            
    Bescheinigung eines amtlich anerkannten Trägers, dass Sie an einem Einweisungslehrgang nach
               § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 Fahrlehrergesetz erfolgreich teilgenommen haben

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Erteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminar
     40,90 € – Verwaltungsgebühr

    Rechtsvorschriften

    Weitere Hinweise

    Die Seminarerlaubnis Aufbauseminar wird erteilt, wenn der Fahrlehrer

    1.             mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,
    2.            
    innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und
               praktischen Unterricht erteilt hat,
    3.            
    im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 2 Punkten belastet ist und
    4.            
    innerhalb der letzten 2 Jahre mit Erfolg an einem entsprechenden Einweisungslehrgang eines amtlich
               anerkannten Trägers teilgenommen hat.

    Die Teilnahme an dem Einweisungslehrgang gilt als erfolgreich, wenn der Fahrlehrer an allen Lehrgangsveranstaltungen teilgenommen und durch aktive Beteiligung, insbesondere bei Übungsmoderationen, gezeigt hat, dass er zur Leitung von Aufbauseminaren befähigt ist. Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet die Erlaubnisbehörde aufgrund einer Stellungnahme des Lehrgangsleiters.

    Von der Seminarerlaubnis Aufbauseminar darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Der Inhaber bzw. der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes muss ebenfalls die Seminarerlaubnis Aufbauseminar besitzen.

    © Landkreis Prignitz 

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