Der Antrag kann bei der Behörde angefordert werden.
1.
Kopie des Fahrlehrerscheins (bei
Vorlage des Originals)
2.
Nachweis darüber, dass Sie innerhalb
der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern
hauptberuflich
theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben (schriftliche Erklärung
des
Arbeitgebers oder Ablichtung der eigenen Fahrschulerlaubnis)
3.
aktueller Auszug aus dem
Fahreignungsregister (nicht älter als 2 Wochen)
4.
Bescheinigung eines amtlich
anerkannten Trägers, dass Sie an einem Einweisungslehrgang nach
§ 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 Fahrlehrergesetz
erfolgreich teilgenommen haben
Erteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminar |
40,90 € – Verwaltungsgebühr |
Die Seminarerlaubnis Aufbauseminar wird erteilt, wenn der Fahrlehrer
1.
mindestens die Fahrlehrerlaubnis der
Klassen A und BE besitzt,
2.
innerhalb der letzten 5 Jahre
mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und
praktischen Unterricht erteilt hat,
3.
im Fahreignungsregister mit nicht
mehr als 2 Punkten belastet ist und
4.
innerhalb der letzten 2 Jahre mit
Erfolg an einem entsprechenden Einweisungslehrgang eines amtlich
anerkannten
Trägers teilgenommen hat.
Die Teilnahme an dem Einweisungslehrgang gilt als erfolgreich, wenn der Fahrlehrer an allen Lehrgangsveranstaltungen teilgenommen und durch aktive Beteiligung, insbesondere bei Übungsmoderationen, gezeigt hat, dass er zur Leitung von Aufbauseminaren befähigt ist. Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet die Erlaubnisbehörde aufgrund einer Stellungnahme des Lehrgangsleiters.
Von der Seminarerlaubnis Aufbauseminar darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Der Inhaber bzw. der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes muss ebenfalls die Seminarerlaubnis Aufbauseminar besitzen.
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