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StVO - Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Zuständige Ansprechpartner

Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Foto einer blauen und orangen Parkberechtigung

Mitzubringende Unterlagen

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher  Gehbehinderung und für Blinde gem. § 46 Abs. 1StVO  (blaue Parkkarte)

ein Passbild
Schwerbehindertenausweis
Feststellungsbescheid

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange Parkkarte)

Schwerbehindertenausweis
Bescheinigung über die Gleichstellung durch das Amt für Soziales und Versorgung

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonn-  und Feiertagen
(gem. §§ 46 Abs. 1 und 30 Abs. 3 StVO)

bei Dauerausnahmen (1 Jahr):
Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer
Kopie von Fahrzeug- und Anhängerschein
Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund 
(z. B. Containerstellungen, Baugerüste gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO)
 eventuell Sondernutzungserlaubnis des Baulastträgers (Stadt, Gemeinde)
Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes und zum Tragen des  Schutzhelmes gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO. ärztliche Bescheinigung über Notwendigkeit der Gurtbefreiung
evtl. Kopie des Schwerbehindertenausweises 
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Mitnahme von Kindern in Kraftfahrzeugen ohne Benutzung einer Rückhalteeinrichtung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5a StVO Ablichtung der Geburtsurkunden aller Kinder

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Rahmengebühr 10,20 € – 767,00 €
Gebühr je nach Einzelfall und Ausnahmegenehmigung

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Antragstellung mindestens 14 Tage vorher
bargeldlose Zahlung

© Landkreis Prignitz 

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