Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Stauanlage, Oberflächenwasserentnahme

Zuständige Ansprechpartner

Vordrucke/Formulare

formloser Antrag
bei Oberflächenwasserentnahmen - siehe oben 

Mitzubringende Unterlagen

Planungsunterlagen, Erläuterungsbericht mit Angaben zum Ort, Umfang und Zweck der Gewässerbenutzung
Zu den Antragsunterlagen wird die Rücksprache mit dem zuständigen Bearbeiter empfohlen.

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
- 0,50 € je angefangene 100 m³ Entnahmemenge, mindestens 102,00 €
- bei Stauanlagen 1% des Baukostenwertes, mindestens 77,00 €

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Aufstauen von oberirdischen Gewässern bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis (§§ 8, 9 ff. WHG).

© Landkreis Prignitz 

Im Bürgerservice suchen