formloser Antrag
bei Oberflächenwasserentnahmen - siehe oben
Planungsunterlagen, Erläuterungsbericht mit Angaben zum Ort, Umfang und Zweck der Gewässerbenutzung
Zu den Antragsunterlagen wird die Rücksprache mit dem zuständigen Bearbeiter empfohlen.
Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
- 0,50 € je angefangene 100 m³ Entnahmemenge, mindestens 102,00 €
- bei Stauanlagen 1% des Baukostenwertes, mindestens 77,00 €
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Aufstauen von oberirdischen Gewässern bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis (§§ 8, 9 ff. WHG).
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