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Überschwemmungsgebiete, Genehmigung von Maßnahmen

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare

    formloses Antragsschreiben

    Mitzubringende Unterlagen

    bei Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet: Lageplan und Erläuterungsbericht

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg mindestens 51,00 €

    Rechtsvorschriften

    Verbote und Ausnahmegenehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Weitere Hinweise

    Für die Elbe und Ihre Rückstaugebiete an der Löcknitz und Stepenitz wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt.
    Wer in Überschwemmungsgebieten die Erdoberfläche erhöhen oder vertiefen, Anlagen herstellen, verändern oder beseitigen, Baum- oder Strauchpflanzungen anlegen will, bedarf der Genehmigung der Wasserbehörde.

    © Landkreis Prignitz 

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