formloses Antragsschreiben
bei Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet: Lageplan und Erläuterungsbericht
Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg mindestens 51,00 €
Verbote und Ausnahmegenehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Für die Elbe und Ihre Rückstaugebiete an der Löcknitz und Stepenitz wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt.
Wer in Überschwemmungsgebieten die Erdoberfläche erhöhen oder vertiefen, Anlagen herstellen, verändern oder beseitigen, Baum- oder Strauchpflanzungen anlegen will, bedarf der Genehmigung der Wasserbehörde.
© Landkreis Prignitz