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Wasserkraftanlagen

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare

    formloses Antragsschreiben

    Mitzubringende Unterlagen

    - Planungsunterlagen, Erläuterungsbericht
    Wir empfehlen die Rücksprache mit dem zuständigen Bearbeiter.

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg

    Rechtsvorschriften

    Weitere Hinweise

    Das Aufstauen und die Benutzung von oberirdischen Gewässern bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis (§§ 8, 9 ff WHG).

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