formloses Antragsschreiben
- Planungsunterlagen, Erläuterungsbericht
Wir empfehlen die Rücksprache mit dem zuständigen Bearbeiter.
Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
Das Aufstauen und die Benutzung von oberirdischen Gewässern bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis (§§ 8, 9 ff WHG).
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