formlose Antragstellung
Bei Genehmigung oder Befreiung von Verboten in Trinkwasserschutzgebieten:
Angaben zum Bauvorhaben, Lageplan
Gebühren nach Gebührenordnung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg
Bei Genehmigung oder Befreiung von Verboten in Trinkwasserschutzgebieten:
mindestens 26,00 €.
Wasserschutzgebietsverordnung Wüsten-Buchholz
Wasserschutzgebietsverordnung Pritzwalk
Wasserschutzgbietsverordnung Wittenberge
In Trinkwasserschutzgebieten bestehen verschiedene Nutzungsverbote- und beschränkungen.
Informationen zu Verboten in den nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebieten und zu dem bisher neu festgesetzten Wasserschutzgebiet Wittenberge sind auf der Internetseite des MLUK zu finden.
Weitere Verbote und Nutzungsbeschränkungen in den nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebieten sind bei der unteren Wasserbehörde zu erfragen.
Über die Lage der Wasserschutzgebiete informiert der
Kartendienst des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg.
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