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Weiterbildung - Förderung der Grundversorgung

Zuständige Ansprechpartner

    Grundversorgung

    Landkreise und kreisfreie Städte haben durch das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz den Auftrag, für die brandenburgische Bevölkerung ein Mindestangebot an Weiterbildungsmöglichkeiten bzw. -veranstaltungen als Grundversorgung bereitzuhalten. Diese umfasst Angebote in den Bereichen der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Bildung.

    Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG).  

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind anerkannte und zur Grundversorgung zugelassene Weiterbildungseinrichtungen, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Landkreis Prignitz haben. Die erforderliche staatliche Anerkennung dient dem Zweck, Qualitätsstandards der beteiligten Weiterbildungseinrichtungen zu sichern.

    Das Anerkennungsverfahren wird beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durchgeführt und richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes und der VV-Anerkennung BbgWBG vom 07.11.2012 (zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 07.11.2017)..

    Im Rahmen der Grundversorgung durchgeführte Veranstaltungen werden durch die anteilige Erstattung der Personal- und Sachkosten in Höhe eines Pauschalbetrages von 22,20 Euro (2018) je durchgeführter Unterrichtsstunde durch das Land gefördert.

    Derzeit bieten im Landkreis Prignitz 3 anerkannte Weiterbildungseinrichtungen Kurse in der Grundversorgung an.

    1) Bildungsgesellschaft mbH Pritzwalk

    An der Promenade 5

    16928 Pritzwalk
    Ansprechpartner:     Herr Volker Brandt

    Telefon                     03395 311-510
    Fax                           03395 311-511

    E-Mail:                      mail@gbg-pritzwalk.de

    2) Ländliche Erwachsenenbildung Brandenburg e. V.

    Perleberger Str. 20

    19322 Wittenberge

    Ansprechpartner:   Herr Detlef Reinbothe

    Telefon:                 03877 564183-2
    Fax                        03877 564183-3

    E-Mail:                  wittenberge@lebev.de

    3) Kreisvolkshochschule Prignitz

    Landkreis Prignitz
    Geschäftsbereich III
    Sachbereich Schulverwaltung, Kultur und Sport

    Berliner Str. 49
    19348 Perleberg

    Ansprechpartnerin:   Frau Nancy Wagener

    Telefon:                    03876 713-753
    Fax                           03876 713-132

    E-Mail:                      kvhs@lkprignitz.de

    Regionaler Weiterbildungsbeirat des Landkreises Prignitz

    Um sicherzustellen, dass in der Region bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote vorhanden sind, ist laut Weiterbildungsgesetz des Landes Brandenburg in jedem Landkreis ein Regionaler Weiterbildungsbeirat  einzurichten.

    Zu den Aufgaben des Regionalen Weiterbildungsbeirates gehört unter anderem der Austausch, Abstimmung und Information der Kursangebote, sowie die Unterbreitung von gemeinsamen Vorschlägen zur Verteilung der Fördermittel zur Grundversorgung.

    Mitglieder des Regionalen Weiterbildungsbeirates des Landkreises Prignitz:

     

    -          BBZ Berufsbildungszentrum Prignitz GmbH, Tel. 03877 949-0

    -          Bildungsgesellschaft mbH Pritzwalk (GBG), Tel. 03395 311510

    -          Ländliche Erwachsenenbildung Brandenburg e.V. (LEB), Tel. 03877 564183-2

    -          Kreisvolkshochschule Prignitz, Tel. 03876 713-753

            -          Gb III/Sb Schulverwaltung, Kultur und Sport; 
                     Sachbearbeiterin
    Verwaltung Landesfördermittel/Haushalt ; Tel. 03876 713-374


    Vordrucke und Hinweise

    Nachweis über die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erteilte Anerkennung der Weiterbildungseinrichtung nach dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung.

    Sitz der Weiterbildungseinrichtung oder der anerkannten Außenstelle muss im Landkreis Prignitz sein.

     

    Bis zum 15.09. des Jahres sind die Anträge der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen auf Genehmigung der Angebote für das Folgejahr beim Landkreis Prignitz einzureichen.

    Rechtsvorschriften

    © Landkreis Prignitz 

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