Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen.
Die direkte Wahl des Landrates hat die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Landtagswahlen, Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie Bundestags- und Europawahlen werden vom Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Kommunalwahlen, Direktwahl des Landrates sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen - wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung - in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.
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