Ansprechpartnerin: Dr. Ina Schröder
- Erkennung, Diagnose und Therapie von gesundheitlichen Störungen bei Kindern und Jugendlichen,
- Pflichtuntersuchungen von Kindern zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat,
- Schuleingangs- und Schulabgangsuntersuchungen mit Untersuchung nach § 32
Jugendarbeitsschutzgesetz und evtl. notwendige Nachuntersuchungen
- Überprüfung des aktuellen Impfstandes des Kindes mit Empfehlungen zu fehlenden Impfungen,
notwendigen weiteren fachärztlichen Untersuchungen oder Fördermöglichkeiten
- Antrag Begutachtungen zu Fördermöglichkeiten,
- Sportbefreiungen,
- Prävention in Kindertagesstätten und Schulen
Die o. g. Untersuchungen finden nach Absprache in den Kindereinrichtungen bzw. Schulen statt oder als Einzeluntersuchung in der Kinder- und Jugendärztlichen Sprechstunde.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist eingebunden in das Zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen,
das das Ziel hat, die Teilnahmerate an den Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen.
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