27.04.2020
ab 27. April 2020
Die wichtigsten Änderungen der Eindämmungsverodnung des Landes Brandenburg sind:
- Ab dem 27. April 2020 gilt im ÖPNV und Einzelhandel eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
-
In
besonders begründeten Einzelfällen kann die Versammlungsbehörde Versammlungen
bis zu 50
Personen zulassen. Mit dieser Höchstzahl sind ab dem 4. Mai 2020 auch wieder
Gottesdienste erlaubt.
- Friseurbetriebe dürfen
ab dem 4. Mai wieder öffnen.
„Auch wenn Brandenburg nun doch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel eingeführt hat, darf das nicht zum Vernachlässigen der Abstands- und Hygieneregeln führen. Also – auch mit Mund-Nasen-Bedeckung – Abstand halten!“, so Landrat Torsten Uhe.
Schutzausrüstung wird nach wie vor dringend benötigt. Besonders in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in weiteren medizinischen Einrichtungen ist der Bedarf sehr groß.
Hinweise:
In der dieser Woche ist die Abstrichstelle
nur am 28. und 30.04.2020 in der Zeit von
09:30 Uhr bis ca. 14:30 Uhr besetzt.
Die Hotline ist von Montag bis
Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr besetzt.
Statistik:
Zahl
gemeldeter Fälle seit Beginn: 23
Zahl der Geheilten: 16
Getätigte
Abstriche insgesamt: 578
Besondere Verkehrslagen:
Ab 27.04.2020 Vollsperrung
der B 189 zwischen Pritzwalk und Kemnitz, Umleitung ist ausgeschildert.
© Landkreis Prignitz