Geflügelpest-Ausbruch in OPR: Überwachungszone reicht bis nach Barenthin im Landkreis Prignitz

01.12.2023

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest ist erlassen und im Amtsblatt Nr. 63 /2023 von 1. Dezember 2023 einsehbar.

Im Nachbarlandkreis Ostprignitz-Ruppin wurde am 30. November 2023 der Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand festgestellt. Dies ist der erste Fall im Land Brandenburg in diesem Herbst.

Die um den Ausbruch festzulegende Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km erstreckt sich bis in den Landkreis Prignitz. Betroffen ist der Ortsteil Barenthin der Gemeinde Gumtow.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest ist im Amtsblatt Nr. 63 / 2023 vom 1. Dezember 2023 veröffentlicht und mit der detaillierten Karte der Überwachungszone auch auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter www.landkreis-prignitz.de/aktuelles/geflügelpest einsehbar.  

Eine Online-Karte des betroffenen Gebiets finden Sie unter https://lkpr.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=d9ae2deb6e8a4f229c5927a65185096c

Für Geflügelhalter in Barenthin wurden tierseuchenrechtliche Maßnahmen angeordnet. Unter anderem dürfen Geflügel und Erzeugnisse von Geflügel nicht aus dem Bestand verbracht werden. Die Ställe sind gegen unbefugten Zutritt abzusichern und Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen anzubringen.

Alle Geflügelhalter haben ihre Tiere aufmerksam zu beobachten, Auffälligkeiten sind dem Veterinäramt sofort zu melden. In der kommenden Woche werden in einem Teil der Geflügelhaltungen klinische Untersuchungen durch amtliche Tierärztinnen durchgeführt.

Seit mehreren Wochen tritt die Geflügelpest wieder verstärkt bei Wildvögeln und auch in Nutzgeflügelbeständen in den benachbarten Bundesländern und europaweit auf. Alle Geflügelhalter im Landkreis Prignitz sollten deshalb darauf achten, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und dass Futter, Trinkwasser und Einstreu für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es wird nochmals auf die Pflicht zur Anmeldung von Geflügel im Veterinäramt hingewiesen. Geflügelhalter, die sich noch nicht gemeldet haben, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen (Tel. 03876 713-402, -413, -419, -440).

 

© Landkreis Prignitz 


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