Die Anzeige einer Angelveranstaltung ergeht gebührenfrei. Sollte der Veranstalter eine Genehmigung der Veranstaltung benötigen, ist hierfür eine Gebühr in Höhe von 5,00 € je Veranstaltung zu entrichten.
§ 17 Tierschutzgesetz§ 8 Fischereiordnung des Landes Brandenburg
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