Keine, da die Ablehnung/Versagung eine negative Bescheidung des Bauantrages, des Vorbescheides oder anderer Verfahren ist.
Nur auf Nachforderung der Bauaufsicht nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
Gemäß Baugebührenordnung (BauGebO) i. V. m. § 17 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg)
25 % - 75 % der für die Baugenehmigung vorgesehenen Gebühr
Baugesetzbuch (BauGB)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Weitere das Baurecht tangierende Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften
Sind Sie nicht mit der Entscheidung einverstanden, besteht die Möglichkeit, dagegen beim Landkreis Prignitz Widerspruch zu erheben.
Ein Antrag auf Baugenehmigung oder Vorbescheid bzw. andere Verfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Ablehnung des Antrages führen.
Einer Genehmigung dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Öffentlich rechtliche Vorschriften sind zum Beispiel bauplanungs-, bauordnungs, denkmalschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Belange. Stehen dem eingereichten Antrag die als Beispiel genannten Belange entgegen, kommt es zur Ablehnung des Antrages.
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