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Beglaubigungen

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare/Unterlagen

    - Original, dessen Kopie beglaubigt werden soll
    - vollständige Kopie des Originals

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    1,50 € je beglaubigte Seite

    Weitere Hinweise

    Nicht beglaubigt werden:
    - Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, Familienbücher)
       In dieser Angelegenheit wenden Sie sich bitte an das Register führende Standesamt
       > siehe unter Beurkundungen.
    - Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine, Fahrzeugpapiere
      Zuständig für diese Beglaubigungen ist das jeweilige Amt, das die Dokumente erstellt hat.
    - Auszüge aus Grundbuch- und Katastereinträgen
      Zuständig für diese Beglaubigungen ist das jeweilige Amt, das die Dokumente erstellt hat.

    Rechtsvorschriften

    Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes

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