- Original, dessen Kopie beglaubigt werden soll
- vollständige Kopie des Originals
1,50 € je beglaubigte Seite
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, Familienbücher)
In dieser Angelegenheit wenden Sie sich bitte an das Register führende Standesamt
> siehe unter Beurkundungen.
- Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine, Fahrzeugpapiere
Zuständig für diese Beglaubigungen ist das jeweilige Amt, das die Dokumente erstellt hat.
- Auszüge aus Grundbuch- und Katastereinträgen
Zuständig für diese Beglaubigungen ist das jeweilige Amt, das die Dokumente erstellt hat.
Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes
© Landkreis Prignitz