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Denkmalschutz - Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege des Landkreises Prignitz

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

    Antragstellung

    Der schriftliche und formlos gestellte Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
    - Name und Anschrift des Antragstellers
    - Genaue Lage und Bezeichnung des Förderobjekts
    - Maßnahmebeschreibung
    - Kostenvoranschlag bzw. Kostenplanung (Planungsbüro) mit Ausführungs- und Materialbeschreibung
    - Foto des Ist-Zustandes des Förderobjektes und wenn möglich historische Fotos sowie Entwurfszeichnungen

    Rechtsvorschriften

    Der Landkreis gewährt nach Maßgabe ihrer Denkmalförderungssatzung Zuschüsse für Maßnahmen der Denkmalpflege aus dem Kreishaushalt.
    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Zuwendung.

    Weitere Hinweise

    Antragsberechtigte und zugleich Zuwendungsempfänger sind private Träger und Nutzungsberechtigte sowie kirchliche Einrichtungen. In begründeten Ausnahmefällen Fachleute für Einzelleistungen (z. B. Gutachten, Dokumentation).

    Gemeinden, Ämter und sonstige Gemeindeverbände sind nicht antrags- und zuwendungsberechtigt.

    Diese Zuwendung wird nur für kleinteilige Maßnahmen der Denkmalpflege vergeben.

    © Landkreis Prignitz 

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