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Erlaubnis öffentliche Ausspielung, Tombola

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare

    Formloser schriftlicher Antrag mit folgendem Inhalt:
    - Ort und Zeit der Veranstaltung
    - Anlass der Veranstaltung, Verwendungszweck des Erlöses
    - Anzahl der Lose zu welchem Preis, Losverkäufer namentlich
    - Sachpreise und Sponsoren

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    0,05 v.H. des Spielkapitals
    Für Lotterien und Ausspielungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken dienen, können die Gebühren ermäßigt oder erlassen werden.

    Rechtsvorschriften

    Weitere Hinweise

    Ändert sich der Verwendungszweck, ist die Behörde umgehend darüber zu informieren.
    Die Abrechnung über die Verwendung des Erlöses ist der Erlaubnis erteilenden Behörde zur Einsichtnahme vorzulegen.

    © Landkreis Prignitz 

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