Formloser schriftlicher Antrag mit folgendem Inhalt:
- Ort und Zeit der Veranstaltung
- Anlass der Veranstaltung, Verwendungszweck des Erlöses
- Anzahl der Lose zu welchem Preis, Losverkäufer namentlich
- Sachpreise und Sponsoren
0,05 v.H. des Spielkapitals
Für Lotterien und Ausspielungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken dienen, können die Gebühren ermäßigt oder erlassen werden.
Gesetz über öffentliche Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten im Land Brandenburg und zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)
Ändert sich der Verwendungszweck, ist die Behörde umgehend darüber zu informieren.
Die Abrechnung über die Verwendung des Erlöses ist der Erlaubnis erteilenden Behörde zur Einsichtnahme vorzulegen.
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